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BGH, 19.12.1969 - 4 StR 500/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beweiswürdigung des Landgerichts - Mangelhafte Begründung für die Annahme eines Gesamtvorsatzes - Erforderlichkeit einer besonders sorgfältigen Untersuchung bezüglich des Vorliegens eines Gesamtvorsatzes bei Sittlichkeitsverbrechen - Überprüfung der inneren Tatseite
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51
Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …
Auszug aus BGH, 19.12.1969 - 4 StR 500/69
Das Landgericht ist auf die Gesichtspunkte, die der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 2, 163, 167 [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]/168 zum Ausdruck gebracht hat, nicht eingegangen. - BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59
Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung
Auszug aus BGH, 19.12.1969 - 4 StR 500/69
Dabei können jedoch die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen bestehen bleiben, da sie - wie dargelegt - nicht von Rechtsirrtum beeinflußt sind (BGHSt 14, 30, 34 [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59] bis 38). - BGH, 11.03.1960 - 4 StR 393/59
Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung - Meineid in Tateinheit mit Betrug
Auszug aus BGH, 19.12.1969 - 4 StR 500/69
Dabei können jedoch die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen bestehen bleiben, da sie - wie dargelegt - nicht von Rechtsirrtum beeinflußt sind (BGHSt 14, 30, 34 [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59] bis 38). - BGH, 02.09.1969 - 5 StR 214/69
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher Untreue und wegen Betruges - Anforderungen …
Auszug aus BGH, 19.12.1969 - 4 StR 500/69
Dabei kommt es für die Anwendung des § 27 b StGB auf die Einzelstrafe(n), nicht auf die Gesamtstrafe an (Urteil des BGH vom 2. September 1969 - 5 StR 214/69 - = VRS 37, 350, auch zum Abdruck in BGHSt vorgesehen). - BGH, 30.04.1969 - 4 StR 115/69
Strafbare Handlung - Beteiligung mehrerer Personen - Führung eines Kraftfahrzeugs …
Auszug aus BGH, 19.12.1969 - 4 StR 500/69
Dabei kommt es für die Anwendung des § 27 b StGB auf die Einzelstrafe(n), nicht auf die Gesamtstrafe an (Urteil des BGH vom 2. September 1969 - 5 StR 214/69 - = VRS 37, 350, auch zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).