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   BGH, 19.12.1969 - 4 StR 500/69   

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https://dejure.org/1969,6628
BGH, 19.12.1969 - 4 StR 500/69 (https://dejure.org/1969,6628)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1969 - 4 StR 500/69 (https://dejure.org/1969,6628)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1969 - 4 StR 500/69 (https://dejure.org/1969,6628)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung des Landgerichts - Mangelhafte Begründung für die Annahme eines Gesamtvorsatzes - Erforderlichkeit einer besonders sorgfältigen Untersuchung bezüglich des Vorliegens eines Gesamtvorsatzes bei Sittlichkeitsverbrechen - Überprüfung der inneren Tatseite

 
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  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 19.12.1969 - 4 StR 500/69
    Das Landgericht ist auf die Gesichtspunkte, die der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 2, 163, 167 [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]/168 zum Ausdruck gebracht hat, nicht eingegangen.
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 19.12.1969 - 4 StR 500/69
    Dabei können jedoch die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen bestehen bleiben, da sie - wie dargelegt - nicht von Rechtsirrtum beeinflußt sind (BGHSt 14, 30, 34 [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59] bis 38).
  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 393/59

    Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung - Meineid in Tateinheit mit Betrug

    Auszug aus BGH, 19.12.1969 - 4 StR 500/69
    Dabei können jedoch die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen bestehen bleiben, da sie - wie dargelegt - nicht von Rechtsirrtum beeinflußt sind (BGHSt 14, 30, 34 [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59] bis 38).
  • BGH, 02.09.1969 - 5 StR 214/69

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher Untreue und wegen Betruges - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 19.12.1969 - 4 StR 500/69
    Dabei kommt es für die Anwendung des § 27 b StGB auf die Einzelstrafe(n), nicht auf die Gesamtstrafe an (Urteil des BGH vom 2. September 1969 - 5 StR 214/69 - = VRS 37, 350, auch zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 30.04.1969 - 4 StR 115/69

    Strafbare Handlung - Beteiligung mehrerer Personen - Führung eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 19.12.1969 - 4 StR 500/69
    Dabei kommt es für die Anwendung des § 27 b StGB auf die Einzelstrafe(n), nicht auf die Gesamtstrafe an (Urteil des BGH vom 2. September 1969 - 5 StR 214/69 - = VRS 37, 350, auch zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
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